Bürorichtlinien
Normen für Büromöbel und Flächen
Dienstag, 7.Juli 2009Hier eine Auflistung einiger relevanten Normen für Büromöbel und Flächen.
DIN EN ISO 9241: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten
DIN 4543-1: Büroarbeitsplatz, Bewegungsflächen, Büromöbel
DIN EN 527, Büromöbel – Büro-Arbeitstische
DIN 16550: Büromöbel – Büro-Arbeitstische für stehende Tätigkeiten
DIN EN 1335: Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl
DIN EN 13761, Büromöbel – Besucherstühle
Bürorichtlinie: Die Arbeitsfläche am Bildschirmarbeitsplatz
Samstag, 4.Juli 2009Bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen muss u.a. die Arbeitsfläche der Norm entsprechen (DIN 4543-1). Die Arbeitsfläche am Arbeitsplatz ist auch im Arbeitsschutzgesetz begründet.
Die Mindestfläche muss 1600mm x 800mm betragen, dass ergibt eine Mindestfläche von 1,28qm pro Arbeitsplatz.
Bürorichtlinie: Akustik im Büro / Lärmschutzgesetz
Mittwoch, 1.Juli 2009Laut Arbeitsstätten-Verordnung dürfen, bei überwiegend geistigen Tätigkeiten, 55dB(A) nicht überschritten werden.
Möglichkeiten für Lärmschutz im Büro:
- Büroeinrichtung (spezielle Schallschutzmöbel)
- Trennwände (Akustikwände)
- Bodenbelag (z.B. spezieller Teppich)
- Bürodecke (Akustikdecke, Stoff)
- kleinere Büroräume / Büroeinheiten
Bürorichtlinie: Mindestfläche pro Mitarbeiter
Mittwoch, 24.Juni 2009Die Norm setzt eine Mindestfläche pro Arbeitnehmer voraus. Ein Einzelbüro sollte nicht kleiner als 8 Quadratmeter sein. In Großraumbüros sollten für jeden Arbeitnehmer 10 Quadratmeter eingeplant werden. Die Flächen beinhalten schon den Platzbedarf der Verkehrswege.
